Allgemeine Informationen

Barockquelle

So erreichen Sie uns:

HOTLINE:
0351 - 4137 3880

0351 - 4109 888

Allgemeines

Wasserspender haben sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Accessoire in Büros, öffentlichen Einrichtungen aber auch Privathaushalten entwickelt. Diese Entwicklung geht auch auf eine deutliche Änderung im Bewusstsein der Menschen in Bezug auf Trinkkultur zurück – Zu Recht, trägt doch regelmäßiges Trinken nach allgemeiner Auffassung zum Erhalt des Wohlbefindens bei und erhält darüber hinaus die normalen körperlichen und kognitiven Funktionen. Die DGE empfiehlt hierzu eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr von mindestens 2,0l über den Tag verteilt.

Anforderungen

Dabei sollte darauf geachtet werden, welcher Durstlöscher zum Einsatz kommt. Immer mehr Menschen entdecken, dass ein ursprünglich reines und vitales Mineral-, Quell- oder Tafelwasser egal ob gekühlt oder ungekühlt dem herkömmlichen Erfrischungsgetränk in Form der klassischen Limonade überlegen ist. Dabei sollten Sie auch besonderes Augenmerk auf Ihren Wasserspenderlieferanten legen. Neben der regelmäßigen und unkomplizierten Belieferung mit frischem Wasser, sollte der hygienische Aspekt Ihres Wasserspenders im Vordergrund stehen. Die fachgerechte regelmäßige hygienische Wartung Ihres Wasserspenders sollte im Liefervertrag fixiert und auch für den Kunden nachvollziehbar sein. Alle Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Ihrem Watercooler werden durch unser Servicepersonal im regelmäßigen Intervall durchgeführt, dies erkennen Sie an der auf der Rückseite Ihres Wasserspenders befindlichen Wartungsplakette. Darüber hinaus geben unsere Mitarbeiter dem Endverbraucher wertvolle Hinweise zu Standort, Lagerung und Betrieb Ihres Wasserspenders.

Qualität

Trinkwasser zählt in Deutschland zu den am meisten überwachten Lebensmitteln. Ständige Analysen des Endproduktes gewährleisten die Qualität und Unbedenklichkeit, wobei für abgefülltes Wasser z.T. strengere Vorschriften als für Trinkwasser gelten.

Jedes Trinkwasser unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Anforderungen. Die Anforderungen und Regelungen zur Beschaffenheit finden hierbei Ihre gesetzliche Grundlage in der jeweils gültigen Fassung der Trinkwasserverordnung bzw. der Mineral- und Tafelwasserverordnung.

Insbesondere wird bei der Abfüllung und dem Inverkehrbringen unter folgenden Verkehrsbezeichnungen unterschieden:

Quellwasser: Hierbei handelt es sich um ein natürlich reines und ohne aufwendige Aufbereitung Wasser, dass direkt am Ort der Quelle abgefüllt wird. Ein logistisch unsinniger Transport z.B. in Tankwagen ist erfolgt nicht.

Mineral- und Tafelwasser: Wie Quellwasser handelt es sich bei Mineral- und Tafelwässern um ein natürlich reines Wasser, dass direkt am Ort des Ursprungs abgefüllt wird. Die Förderung von Mineralwässern erfolgt dabei aus amtlich anerkannten Mineralbrunnen und darf darüebr hinaus beispielsweise mit Kohlensäure (CO2) versetzt werden. Wie bei Quellwässern ist der Transport und die Zwischenspeicherung in Tankwagen nicht gestattet.

Mineral- als auch Quellwässer enthalten einen vergleichsweise hohen Mineralisationsgehalt. Dieser Umstand ist kein Qualitätsmangel und rührt von der Natürlichkeit des Wassers und dessen Ursprünglichkeit. Im Gegensatz zu Leitungswasser durchlaufen natürliche Wässer keine aufwendigen Aufbereitungsstufen oder Aufbereitungsverfahren, wie etwa der Umkehrosmose, sondern müssen bereits in ihrem Ursprung als reines Wasser vorliegen. Jedes natürliche Wasser besitzt daher auch seinen eigenen speziellen Charakter und verfügt über einen individuellen Geschmack – Eben ein Zeichen für seine Natürlichkeit.

Heilwasser: Als Heilwasser werden natürliche Wässer bezeichnet, die aufgrund besonderer Inhaltsstoffe bzw. Mineralisation einen konkreten physiologischen Effekt hervorrufen. Die TrinkwV bzw. MTVO gilt für diese Wässer nur eingeschränkt. In speziellen Fällen dürfen einzelne Parameter der TrinkwV bzw. MTVO, die ansonsten für Trinkwasser gelten deutlich überschritten werden, wenn der pyhsiologische Nutzen auf eben diesen zurückzuführen ist. Die Regulierung von Heilwässern erfolgt entsprechend als Arzenmittel und findet Ihre gesetzliche Grundlage in der Arzneimittelverordnung.